Hallo,
kann mir jemand sagen, warum es "zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte" heißt? Sind "zwei" nicht auch "mehrere"?
Wenn ich "mehrseitige Rechtsgeschäfte" schreibe, schließe ich doch die zweiseitigen mit ein oder nicht?
Dankeschonmal!
Gruß
wineforparis
Willkommen im Forum! Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau, Grammatik, Sprachkritik: hier kann jeder fragen und helfen – auch ohne Anmeldung. Einfach eine neue Frage stellen oder auf „antworten“ klicken und losschreiben! Für erweiterte Funktionen optional registrieren und Mitglied werden.
Zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Hallo,
da prallen einfach zwei Philosophien aufeinander: literarische und juristische Sichtweise. "Zweiseitig oder mehrseitig" ist schlicht Juristendeutsch.
Sprachlich gesehen ist "zweiseitig" natürlich in "mehrseitig" schon enthalten, in der Juristerei braucht man jedoch präzisere Unterscheidungen: "zweiseitig" meint dort, dass eben wirklich nur 2 verschiedene Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, bei "mehrseitig" sind hingegen mindestens 2 (oder mehr) Beteiligte gemeint. Auch wird "mehrseitig" als direkte Abgrenzung zu "einseitig" benutzt. Eigentlich wäre "mehrseitig" ausreichend, zweiseitig ist aber noch ein Stückchen genauer als mehrseitig.
typische Beispiele:
Kündigung = einseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kann allein kündigen)
Geschenk = zweiseitiges/mehrseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kann verschenken, eine andere muss das Geschenk annehmen)
Kaufvertrag = zweiseitiges/mehrseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kauft etwas von einer zweiten Person)
Vertragsübernahme = mehrseitiges Rechtsgeschäft (z.B.: dritte Person "übernimmt" den Mietvertrag des vorherigen Mieters mit dessen Vermieter)
Anderes Beispiel mit demselben Hintergrund: Juristen schreiben oft "und/oder", obwohl sprachlich gesehen das "und" im "oder" eigentlich schon mit drinsteckt - einfach deshalb, um etwas absolut präzise ausdrücken zu können, damit selbst die kleinsten Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen sind.
In der "normalen" Sprache kann man es sich leisten, etwas ungenauer/mehrdeutiger zu schreiben, bei rechtlichen Sachverhalten kann man sich das nicht erlauben - und deshalb klingen rechtliche/geschäftliche Texte meist auch so hölzern, trocken und "unflüssig".
Viele Grüße!
da prallen einfach zwei Philosophien aufeinander: literarische und juristische Sichtweise. "Zweiseitig oder mehrseitig" ist schlicht Juristendeutsch.
Sprachlich gesehen ist "zweiseitig" natürlich in "mehrseitig" schon enthalten, in der Juristerei braucht man jedoch präzisere Unterscheidungen: "zweiseitig" meint dort, dass eben wirklich nur 2 verschiedene Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, bei "mehrseitig" sind hingegen mindestens 2 (oder mehr) Beteiligte gemeint. Auch wird "mehrseitig" als direkte Abgrenzung zu "einseitig" benutzt. Eigentlich wäre "mehrseitig" ausreichend, zweiseitig ist aber noch ein Stückchen genauer als mehrseitig.
typische Beispiele:
Kündigung = einseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kann allein kündigen)
Geschenk = zweiseitiges/mehrseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kann verschenken, eine andere muss das Geschenk annehmen)
Kaufvertrag = zweiseitiges/mehrseitiges Rechtsgeschäft (eine Person kauft etwas von einer zweiten Person)
Vertragsübernahme = mehrseitiges Rechtsgeschäft (z.B.: dritte Person "übernimmt" den Mietvertrag des vorherigen Mieters mit dessen Vermieter)
Anderes Beispiel mit demselben Hintergrund: Juristen schreiben oft "und/oder", obwohl sprachlich gesehen das "und" im "oder" eigentlich schon mit drinsteckt - einfach deshalb, um etwas absolut präzise ausdrücken zu können, damit selbst die kleinsten Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen sind.
In der "normalen" Sprache kann man es sich leisten, etwas ungenauer/mehrdeutiger zu schreiben, bei rechtlichen Sachverhalten kann man sich das nicht erlauben - und deshalb klingen rechtliche/geschäftliche Texte meist auch so hölzern, trocken und "unflüssig".
Ja, absolut richtig. Wenn es nicht ausgerechnet um exakt zweiseitige Geschäfte geht, reicht "mehrseitig".wineforparis hat geschrieben:Hallo,
Wenn ich "mehrseitige Rechtsgeschäfte" schreibe, schließe ich doch die zweiseitigen mit ein oder nicht?
Viele Grüße!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 2 Gäste