wir beschäftigen uns hier gerade mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz zwecks Einbürgerung.
Dort ist sowohl in der derzeitigen als auch in der neuen Fassung, die ab 26.6.2024 gültig sein wird, in $16 die folgende Eidesformel zu lesen:
Mein Deutschlehrer hätte mir das "ihr" im letzten Teilsatz rot angestrichen, denn es wird von einem sächlichen Singular (das Grundgesetz) und einem Plural (die Gesetze) gesprochen. Er hat auch die Meinung vertreten, dass in einem solchen Fall auch "ihre" unpassend ist, denn es wird sich sowohl auf einen Singular als auch Plural zurückbezogen. Seit dieser Zeit schreibe ich in solchen Fällen immer "diese"."Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Sollte jedoch damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint sein, müsste diese anstelle des Wortes "ihr" explizit genannt sein.
Liege ich hier komplett falsch und kenne eine Regel nicht? Oder kennen unsere Parlamentarier, die auch in der aktuellen Änderung in §16 sowohl ein Wort im Satz vor dieser Formel ersetzt haben, als auch danach einen Satz eingefügt haben, unsere Grammatik nicht?
Werden hier neue Staatsbürger, die zuvor ihre Deutschkenntnisse belegen mussten, gezwungem, einen grammatikalisch falschen Eid zu leisten?