Hallo,
was ist denn der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit. Oder ist das eine nur das Synonym für das andere?
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Unterschied Erwerbsminderung und Berufsunfähig
Hallo,
während die „Erwerbsunfähigkeit“, auch „Erwerbsminderung“ genannt, bedeutet, dass man wegen Krankheit oder einer Behinderung überhaupt nicht (mehr) in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bezieht sich die „Berufsunfähigkeit“ auf den erlernten Beruf. Dies bedeutet, dass man trotz Berufsunfähigkeit noch in einem anderen, vielleicht schlechter bezahlten, Beruf weiterarbeiten könnte.
Grüße,
Lea
während die „Erwerbsunfähigkeit“, auch „Erwerbsminderung“ genannt, bedeutet, dass man wegen Krankheit oder einer Behinderung überhaupt nicht (mehr) in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bezieht sich die „Berufsunfähigkeit“ auf den erlernten Beruf. Dies bedeutet, dass man trotz Berufsunfähigkeit noch in einem anderen, vielleicht schlechter bezahlten, Beruf weiterarbeiten könnte.
Grüße,
Lea
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Ergänzend zu dem von Lea genannten Anknüpfungspunkt: Erwerbsunfähigkeit ist vor allem ein juristischer Ausdruck, Berufsunfähigkeit ist ein allgemeinverständlicherer Begriff.
Davon unabhängig waren Erwerbsunfähgkeit und Berufsunfähigkeit auch zwei juristische Begriffe mit klar definierten, unterschiedlichen Bedeutungen.
Aktuell kann man "Erwerbsunfähigkeit" als umgangssprachliche Berzeichnung des juristischen Begriffs "verminderte Erwerbsfähigkeit" interpretieren, diese Form tritt nun gleichberechtigt neben die Berufsunfähigkeit - inhaltlich gibt es dadurch kaum noch einen Unterschied.
Im normalen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe tatsächlich eher synonym verwendet, sie unterscheiden sich aber in bestimmten Fällen voneinander (wenn man erwerbsunfähig nämlich gerade nicht als Synonym zu berufsunfähig betrachtet, sondern es in Bezug zu den gesetzlichen Vorschriften verwendet): Berufsunfähigkeit bedeutet quasi zwangsläufig Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit (bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit) muss aber eben nicht zwangsläufig auch Berufsunfähigkeit bedeuten. Einen Beruf kann man nämlich auch immer noch ausüben, wenn man (nach dem Gesetz) erwerbsunfähig ist.
Davon unabhängig waren Erwerbsunfähgkeit und Berufsunfähigkeit auch zwei juristische Begriffe mit klar definierten, unterschiedlichen Bedeutungen.
Aktuell kann man "Erwerbsunfähigkeit" als umgangssprachliche Berzeichnung des juristischen Begriffs "verminderte Erwerbsfähigkeit" interpretieren, diese Form tritt nun gleichberechtigt neben die Berufsunfähigkeit - inhaltlich gibt es dadurch kaum noch einen Unterschied.
Im normalen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe tatsächlich eher synonym verwendet, sie unterscheiden sich aber in bestimmten Fällen voneinander (wenn man erwerbsunfähig nämlich gerade nicht als Synonym zu berufsunfähig betrachtet, sondern es in Bezug zu den gesetzlichen Vorschriften verwendet): Berufsunfähigkeit bedeutet quasi zwangsläufig Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit (bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit) muss aber eben nicht zwangsläufig auch Berufsunfähigkeit bedeuten. Einen Beruf kann man nämlich auch immer noch ausüben, wenn man (nach dem Gesetz) erwerbsunfähig ist.
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