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Deklination in Titeln und Sachgebieten
Hallo zusammen, die IHK Gießen Friedberg verleiht tatsächlich den Titel "Sachverständiger für Vorbeugender Brandschutz", das steht auch so in den Urkunden. Auf meinen Hinweis, dass es doch "Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz" heißen muss, kam die Antwort, dass das Sachgebiet nun mal "Vorbeugender Brandschutz" heißt und grammatikalisch nicht angepasst werden kann. Stimmt das etwa?
Das ist wohl eher eine juristische als eine sprachliche Frage. Meine laienhafte Vermutung: Ein juristisch Halbgebildeter befürchtet, dass der Akkusativ etwas anderes bezeichne als der Nominativ und die Urkunde dann keine Rechtskraft habe. Das ist natürlich Blödsinn, aber da kann wohl nur ein Volljurist helfen.
Danke für die Einschätzung, das mit dem Blödsinn gefällt mir
Ich werde es aber nicht weiter auf die Spitze treiben und wollte nur wissen, ob generell Titel etc. nicht dekliniert werden DÜRFEN und ob ich völlig falsch liege.
Ich werde es aber nicht weiter auf die Spitze treiben und wollte nur wissen, ob generell Titel etc. nicht dekliniert werden DÜRFEN und ob ich völlig falsch liege.
Das ist wirklich furchtbar.
Meiner Ansicht nach muss hier dekliniert werden:
1. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Oder es müssten Anführungszeichen verwendet werden:
2. Sachverständiger für "Vorbeugender Brandschutz"
Oder so, etwas holprig, aber immer noch besser als die zweite Variante:
3. Sachverständiger Vorbeugender Brandschutz
Die Großschreibung des Partizipial-Attributs ist zudem fragwürdig ...
Meiner Ansicht nach muss hier dekliniert werden:
1. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Oder es müssten Anführungszeichen verwendet werden:
2. Sachverständiger für "Vorbeugender Brandschutz"
Oder so, etwas holprig, aber immer noch besser als die zweite Variante:
3. Sachverständiger Vorbeugender Brandschutz
Die Großschreibung des Partizipial-Attributs ist zudem fragwürdig ...
Dankeschön, genau so sehe ich das auch, aber "die Behörden" sind ja manchmal ganz speziell
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