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Es gilt, ...?
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- Beiträge: 27
- Registriert: 12.06.2016, 18:26
Na das ist mal eine sehr ausführliche Erklärung. Sehr nachvollziehbar! Danke! Ich werde das Komma folglich stehen lassen
Lieber Daniel
Ich wiederhole mich, bitte entschuldige, doch (auch diese) deine Erläuterungen zu dieser allerdings «komplizierten» Frage sind grossartig!
Herzlichen Dank, dass du dir immer die Mühe machst, das Durchdenken der fraglichen Konstruktionen so zu veranschaulichen, dass man nicht nur fasziniert folgen, sondern wirklich viel lernen kann.
Ich wiederhole mich, bitte entschuldige, doch (auch diese) deine Erläuterungen zu dieser allerdings «komplizierten» Frage sind grossartig!
Herzlichen Dank, dass du dir immer die Mühe machst, das Durchdenken der fraglichen Konstruktionen so zu veranschaulichen, dass man nicht nur fasziniert folgen, sondern wirklich viel lernen kann.
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Ich wäre noch nicht zu voreilig mit Lob. Ich rechne fast damit, dass z. B. Ashley noch den ein oder anderen Denkfehler enttarnt.
Der Hinweis, nicht voreilig zu sein, wäre grundsätzlich sehr weise, der Hinweis, nicht zu voreilig zu sein, wohl etwas pleonastisch. Der Hinweis, noch nicht zu voreilig zu sein, lässt den Lobenden wohl nur mit der Frage zurück: Wann, wenn nicht jetzt?Daniel Schneider hat geschrieben:Ich wäre noch nicht zu voreilig mit Lob.
Wer in einer Diskussion über eine Infinitivgruppe schreibt, dass aus Nebensatzwertigkeit eine Pflicht zur Kommasetzung folge, wollte vermutlich "rechne fest damit" schreiben.Daniel Schneider hat geschrieben:Ich rechne fast damit, dass z. B. Ashley noch den ein oder anderen Denkfehler enttarnt.
Es gibt keine Interpunktionsregel, die eine solche Pflicht benennt. Die oben als "Auffang-Kommaregel" bezeichnete Passage, stellt die Kommasetzung bei allen Infinitivgruppen, die nicht durch § 75 (1) bis (3) geregelt sind, explizit frei. Dies gilt natürlich auch für nebensatzwertige Infinitivgruppen.Daniel Schneider hat geschrieben:Auf der anderen Seite könnte man auch noch Nebensatzwertigkeit in den Blick nehmen, dann wäre das Komma wieder Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ashley
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Das passt stilistisch doch wohl auch wunderbar zum vermeintlichen Thema.wohl etwas pleonastisch.
Richtig, ist ein Tippfehler. Die eigentliche Absicht war, eine linguistische Brücke zu bauen. Hat funktioniert.Wer in einer Diskussion über eine Infinitivgruppe schreibt, dass aus Nebensatzwertigkeit eine Pflicht zur Kommasetzung folge, wollte vermutlich "rechne fest damit" schreiben.
Ich möchte bitte präzisieren zu "persönliche Pflicht".Es gibt keine Interpunktionsregel, die eine solche Pflicht benennt.
Hallo Ashley, hallo Daniel
Lob und herzlicher Dank kommt euch beiden – und kommt qwerty, Wortdesignerin, Lea, Mati123, F44.81, GrammatikSTERN und weiteren Experten dieses einzigartigen Forums zu: Eure Antworten und Beiträge zu lesen, ist wirklich beeindruckend, überaus lehrreich und eine Freude, wenn man sich für Grammatik, Rechtschreibung, Stilistik und Zeichensetzung interessiert.
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Ashley, ich hätte gerne eine Erläuterung zu dem Komma zwischen Passage und stellt, wenn das möglich wäre. Gilt es hier wirklich ein Komma zu setzen? Ich bezweifle es ...[...] Die oben als "Auffang-Kommaregel" bezeichnete Passage, stellt die Kommasetzung bei allen Infinitivgruppen, die nicht durch § 75 (1) bis (3) geregelt sind, explizit frei. [...]
Beste Grüße
Vollprofi
Gilt es hier wirklich ein Komma zu setzen?
Gilt es hier wirklich, ein Komma zu setzen? ???
Wie ist das denn jetzt richtig? Ich bin total verunsichert
Gilt es hier wirklich, ein Komma zu setzen? ???
Wie ist das denn jetzt richtig? Ich bin total verunsichert
Mit Komma ist es richtig, da "es" hier Verweiswort-Funktion hat. "Es" verweist auf den Teil hinter dem Komma, dieser Teil kann statt "es" eingesetzt werden:Wie ist das denn jetzt richtig? Ich bin total verunsichert
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Gilt [ein Komma zu setzen] hier wirklich?
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Gilt es hier wirklich, ein Komma zu setzen?
Liebe Grüße
Qwerty
Qwerty
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