Die alte „Deutsche Schrift“: Sütterlin

Nicht nur die Sprache bzw. die Rechtschreibung ändert sich stetig, auch die Sprachform in Gestalt der Schrift unterliegt manchmal einem Wandel: Schulkinder lernen heute in Deutschland die „vereinfachte Ausgangsschrift“ und damit eine Schriftform (und das wissen die wenigsten), die leicht an die alte deutsche Schrift (das sogenannte Sütterlin) angelehnt ist. Sütterlin wurde zu Beginn der 40er Jahre von den Nationalsozialisten verboten und aus den Schulen verbannt (und nicht etwa von den Besatzungsmächten nach Kriegsende, wie mancher heute glaubt), nach 1945 jedoch teilweise wieder im normalen Unterricht gelehrt. Die lateinische Schreibschrift verdrängte dann aber allmählich die Deutsche Schrift. Diese für uns heute schwer, wenn nicht zu sagen unlesbare Schreibschrift ist beinahe in Vergessenheit geraten, wird von älteren Generationen aber noch beherrscht.

Deutsche Schrift - a b c d e f...
Das Alphabet in „Sütterlin“ geschrieben

Auch für ältere deutsche Schreibschrift, die deutsche Kurrentschrift, wird heute meist verallgemeinernd der Begriff Sütterlin benutzt, streng genommen ist Sütterlin jedoch nur die letzte Variante dieser Schriftform, eine speziell für Schreibanfänger weiterentwickelte Form der Kurrentschrift. Im Gegensatz zur gedruckten Frakturschrift (man sehe sich nur die Titelseiten der Frankfurter Allgemeinen oder der New York Times an), die wegen ihrer verspielten Schönheit oder des Ausdrucks der Beständigkeit und Tradition zum Einsatz kommt, wird Sütterlin so gut wie nicht mehr verwendet. Es kommt meist nur dann ins Gespräch, wenn alte Briefe und Dokumente gelesen werden wollen.

Ältere Bücher findet man auch noch in Frakturschrift geschrieben.
Beispiel für einen Text in Frakturschrift

Sie haben alte, in Sütterlin geschriebene oder in Fraktur gedruckte Briefe, Schriften oder Dokumente, die Sie gerne unkompliziert in „normaler“ Schrift lesen oder vorliegen haben möchten? Kein Problem, Fehler-Haft.de übernimmt für Sie gerne die Transkription.

27.10.2002; letzte Änderung am 08.02.2015