| 15.11.2011
Deutsche Sprache
Am 7.11.2011 wurde sowohl die Petition „Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz“ als auch die (Gegen-)Petition „Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz“ vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erörtert.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses hinterfragten vor allem Sinn und Zweck der Befürwortung sehr kritisch und machten keinen Hehl daraus, dass sie das Grundgesetz für den falschen Ort halten, um der Deutschen Sprache zu mehr Einfluss im Alltag zu verhelfen.
„Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, diesen Satz möchte die Petition unter Federführung des VDS/Walter Krämer im Grundgesetz sehen. Explizit keine Aufnahme einer solchen Aussage wünscht die Gegenpetition, initiiert von Anatol Stefanowitsch.
Argumentativ überzeugen konnten jedoch beide Petenten nicht. Krämer gelang es nicht, plausibel zu machen, weshalb „Deutsch im Grundgesetz“ zu Verbesserungen führen würde, Stefanowitsch argumentierte sachkundig, brachte aber keine stichhaltigen Gründe vor, weshalb eine zum Verfassungsrang erhobene deutsche Sprache schaden würde. Argumente wie (sinngemäß) „Ich muss deutsche Fördergelderanträge auf Englisch formulieren“ oder „Deutsch im Grundgesetz wäre ein falsches Signal an unsere ausländischen Freunde“ wirkten jeweils auf ihre Art gleichermaßen peinlich.
Da „für Deutsch“ im Grunde meint „gegen Englisch“, könnte man genauso gut auch den Satz im GG fordern: „Die Sprache der Bundesrepublik ist nicht Englisch“. Damit würden die Minderheitensprachen in Deutschland nicht tangiert – und die an Deutschland interessierten ausländischen Arbeitskräfte und Studenten würden weiterhin achselzuckend lächeln.
Womit Krämer allerdings Recht hat: Das Deutsche ist vor allem in der Wissenschaft auf dem Rückzug. Wenn deutsche Studenten und Professoren gezwungen sind, sich weniger eloquent in Englisch auszudrücken, dann ist das bedauerlich, schadet der Wissenschaft und bildet sogar einen Standortnachteil. Doch dies sind gewollte Entscheidungen der (Bildungs-)Politik, keine verfassungsrechtlichen Fragen. Das Grundgesetz bleibt die falsche Baustelle.
Im Ergebnis dürfte sich am Status quo auf absehbare Zeit daher nichts ändern, Deutsch wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht als postulierte Staatssprache ins Grundgesetz schaffen, zumal ein parlamentarischer Vorstoß bereits keinen Erfolg hatte und die Bundesregierung keine Veranlassung für eine Festschreibung sieht, da die deutsche Sprache als deutsche Staatssprache überhaupt nicht in Frage steht.
Dies alles spiegelt die Zerrissenheit auch in der allgemeinen Debatte durchaus treffend wider: in beiden Petitionen steckt viel Kontroverses, eine eindeutige Positionierung – ja oder nein – fällt schwer. Es spricht nicht wirklich etwas für Deutsch im Grundgesetz, aber auch nichts dagegen. Eine abschließende Entscheidung und somit womöglich Änderung der Verfassung erscheint dadurch sehr schwierig.
Vorgetragen wurde übrigens auf Deutsch.
P.S. Sieht man sich die Seite des Bundestags zu diesem Sachverhalt an, steht dort:
„beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei öffentliche Petitionen“
Und Bild Online, die die Petition unterstützte, schreibt:
ob der Antrag (…) zur Beratung (…) in dem Bundestag eingebracht wird
Vielleicht wäre der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist korrektes Deutsch“ mal ’ne Maßnahme.