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Forum zur deutschen Sprache ... Texte in U-Haft: Wie schreibt man was und warum?
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Es gilt, ...?

Schreibwai...eisen: Texte in U-Haft. Wie schreibt man was und warum, Hilfe bei Formulierungsproblemen
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Gast
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Beitrag Verfasst: 04.06.2017, 14:52

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Da kommen demnächst sicherlich noch einige Fragen von mir.

Liebe Grüße
Christina
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Gast
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 28.12.2017, 05:52

qwerty hat geschrieben:
Wie ist das denn jetzt richtig? Ich bin total verunsichert :cry:
Mit Komma ist es richtig, da "es" hier Verweiswort-Funktion hat. "Es" verweist auf den Teil hinter dem Komma, dieser Teil kann statt "es" eingesetzt werden:

Beispiel: markieren

Gilt [ein Komma zu setzen] hier wirklich?
Sobald ein Verweiswort vorm Infinitiv auftritt, besteht Kommapflicht. Also:

Beispiel: markieren

Gilt es hier wirklich, ein Komma zu setzen?
Unfug! Du hast anscheinend die ganze Diskussion nicht verstanden ... :? "Es" ist hier eben gerade kein Korrelat.

Allenfalls ist ein Komma optional möglich.

Beste Grüße
Vollprofi

PS: Ashley könnte sich auch endlich mal zu seiner (ihrer?) "kommatösen" Fehlleistung äußern ... :aufreg:
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Eva
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 28.08.2018, 13:05

... hat geschrieben: ↑
04.06.2017, 12:06
Gilt es hier wirklich ein Komma zu setzen?


Gilt es hier wirklich, ein Komma zu setzen? ???

Wie ist das denn jetzt richtig? Ich bin total verunsichert :cry:

Da ist m. E. die Frage, was die Aussage/Bedeutung sein soll!
Heißt es:

a) "Muss ich hier wirklich ein Komma setzen, ist es hier wirklich nötig und Pflicht, ein Komma zu setzen?"
--> "gilt es" heißt "müssen" (in fester Fügung, das "es" ist ebenso Teil der Bedeutung - nicht hinweisend, Satzsubjekt, unverzichtbar! - wie die Infinitivgruppe)
--> kein Komma.

oder

b) "Ist es hier wirklich gültig, zulässig, erlaubt, ein Komma zu setzen?"
--> normale Bedeutungen von "gelten"
--> Komma.

Meine Ansicht. :) Meinung "amtlicher" Experten steht aus.
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Aracan
Linguistikdirektor
Linguistikdirektor
Beiträge: 298
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 29.08.2018, 11:49

Mir scheint, hier greift § 75 (3) des Regelwerks: Wenn eine Infinitivgruppe von einem Korrelat abhängt (hier "es"), dann ist ein Komma zu setzen.
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Vollprofi
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 29.08.2018, 13:02

Nee, Kollege Aracan, es ist hier eben kein Korrelat.

Schau, vergleichen wir mal folgende Sätze:

1. Hier gilt es(,) ein Komma zu setzen.

2. Ich liebe es, ein Komma zu setzen.

Im zweiten Satz ist es Korrelat, im ersten gehört es zum unpersönlichen Prädikat es gilt. Es ist hier Pseudosubjekt. Beweis:

Umstellen der Sätze. Beim Umstellen entfällt nur das Korrelat, nicht aber das Pseudosubjekt:

1a. Ein Komma zu setzen(,) gilt es hier. (Nicht: Ein Komma zu setzen(,) gilt hier.)

2a. Ein Komma zu setzen(,) liebe ich. (Nicht: Ein Komma zu setzen(,) liebe ich es.)

Nach den Regeln der Rechtschreibreform ist das Komma in den Fällen 1., 1a. und 2a optional und nur im Fall 2. obligatorisch. Ich würde bei 1. und 1a definitiv keines setzen, eventuell könnte man mich im Fall 2a. qua Bestechung dazu breitschlagen. :wink:
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Aracan
Linguistikdirektor
Linguistikdirektor
Beiträge: 298
Registriert: 17.03.2017, 11:11
  • Neues Themazitieren

Beitrag Verfasst: 29.08.2018, 13:26

Ach, verflixt. Nach dem Urlaub ist das mit dem genauen Lesen immer so eine Sache. Du hast natürlich recht.
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