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Zeichensetzung wörtliche Wiedergabe/Zitate

Verfasst: 17.08.2020, 16:18
von Optional
Liebe Menschen,

manchmal blicke ich bei der Zeichensetzung nicht durch. Im Buch „Duden – Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen: Die neuen Regeln der Zeichensetzung mit umfangreicher Beispielsammlung“ steht unter § 262 („Was versteht man unter wörtlicher Wiedergabe?“) folgendes Beispiel:
»Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder«, stand auf dem Schild.

In § 254 („Sprichwörter, kurze Äußerungen u. dgl., die in einen anderen Satz einbezogen sind“) findet man die Auskunft, dass Sprichwörter und kurze Äußerungen, die in einen anderen Satz einbezogen sind, nicht den üblichen Zeichensetzungsregeln der wörtlichen Wiedergabe folgen. Dies gilt z. B. dann, wenn der angeführte Satz im Begleitsatz Subjekt, Prädikatsnomen oder Objekt vertritt.

Aber vertritt bei dem ersten Satz der Teil „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ nicht auch das Subjekt des Satzes? Wer oder was stand auf dem Schild? – „Betreten verboten …“
Hat es etwas mit der Länge der wörtlichen Wiedergabe zu tun?
Was ich gerne wissen würde: Muss/soll ich bei einem Satz wie „Depp“ stand auf dem Plakat ein Komma setzen oder nicht?

Danke im Voraus.

PS: Meine Ausgabe des Buchs stammt von 2007.

Re: Zeichensetzung wörtliche Wiedergabe/Zitate

Verfasst: 19.08.2020, 02:33
von qwerty
Ich könnte mir denken, dass sowas gemeint ist:
"Depp" wollte ihn niemand nennen.
"Geh nach Hause" zu sagen ist keine gute Idee.
Darauf stellt wohl dieser § 254 ab. Also würde ich hier wirklich ein wenig auf die Länge achten. Das Baustelle-betreten-verboten-Beispiel ist aber auch etwas unglücklich gewählt vom Duden, denn das wäre eines der Beispiele, wo ich das Komma tatsächlich für verzichtbar halten würde, da es zwar kein Sprichwort, aber ebenso formelhaft ist.

Zum genannten Beispiel: Ich würde das Komma setzen, da weder Sprichwort noch direkte Äußerung:
"Depp", stand auf dem Plakat.