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Gast
Verfasst: 07.09.2019, 19:03
von Stossen / schtossen
-Die Buchstabenkombination von <scht+t> ist in Deutsch generell nicht erlaubt
oder
-Die sogenannte Regel zur st-Schreibung untersagt die Schreibweise von <scht+t> in bestimmten Fällen
Welches trifft zu?
Re: Gast
Verfasst: 07.09.2019, 23:53
von Gast
Die Buchstabenkombination <scht+t> ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Davon, dass sie nicht erlaubt sei, ist mir jedoch nichts bekannt. Solange hier die Buchstabenkombination <Scht+e> nicht als »in Deutsch generell nicht erlaubt« bezeichnet wird, dürfte sich das alles noch im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung bewegen.
Re: Gast
Verfasst: 08.09.2019, 00:46
von Vollprofi
Gemeint ist wahrscheinlich die Kombi <sch> + <t> , nicht <scht> + <t>, oder? Die Frage ergibt sonst nämlich keinen Sinn.
Nun ja, du kennst sicher den Roman "Berauscht von der Gischt überrascht" von Richard Fögler ...
Re: Gast
Verfasst: 08.09.2019, 01:16
von Gast
Mein Gott, wie ignorant und … ja, wohl auch irgendwie deutsch. Kennst du den Roman »Ich bin ein Zebra«? Hier nur so viel: »Die versunkene Welt des Schtetl war eine harte, erbarmungslose Lebenswelt.«
Re: Gast
Verfasst: 08.09.2019, 05:33
von Gast
Sorry ich meinte
<sch+t>