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Aufsichtführend oder aufsichtsführend

Verfasst: 09.01.2019, 08:45
von Gast
Hallo zusammen,

der Duden kennt den "Aufsicht führenden" bzw. Aufsichtführenden. Allerdings gibt es auch Gesetze, die von einem Aufsichtsführenden, also mit s, sprechen. Zum Beispiel hier: gesetze-im-internet.de/neuglv/__72.html
Also wie ist nun die korrekte Schreibweise?
aufsichtsführend oder aufsichtführend.
Oder sind beide Begriffe für den gleichen Sinn richtig?
Bin gespannt, ob jemand eine Idee hat.

Re: Aufsichtführend oder aufsichtsführend

Verfasst: 09.01.2019, 09:07
von Gast
Für den Gebrauch des Fugen-S gibt es keine wirklich zuverlässigen Regeln. Hier spielen v.a. auch regionale Gepflogenheiten eine wichtige Rolle: Isst man in Deutschland Schweinebraten, so kommt in Österreich Schweinsbraten auf den Tisch. Umgekehrt bereitet sich Österreich in der Adventszeit auf Weihnachten vor, Deutschland in der Adventzeit.