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Es gilt, ...?

Verfasst: 19.06.2016, 23:27
von GrammatikSTERN
Hallo zusammen,

ich hätte leider noch eine Frage. Nach mehreren Internetrecherchen finde ich zwiespältige Meinungen darüber, dass nach "es gilt" ein Komma gesetzt werden muss. Zwar steht im Folgenden ein Infitiv, aber dass "es" würde wohl darauf hinweisen, dass kein Komma notwendig ist. Was ist denn nun richtig?

Es gilt(,) den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.

Vielen Dank!

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 10:26
von krh
Hallo GrammatikSTERN

In Anbetracht des Beispiels hier http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten (ganz zuunterst, Punkt 5. a., 1. Beispiel) denke ich, dass das Komma gesetzt werden muss:

Es gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.

Leider bin ich auch hier nicht 100%-ig sicher, daher besser noch eine eventuelle Meinung der Experten abwarten.

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:22
von Mati123
Ganz richtig krh. Nach hinweisenden Wörtern muss das Komma vor dem Infinitivsatz stehen. Hier ist "es" das hinweisende Wort. Zudem untersteicht das gilt dies noch erheblich.

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:24
von krh
Danke Mati123 :respekt: !

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:30
von Mati123
:respekt: krh, du bist einfach nett. Haha.

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:31
von krh
Du doch auch Mati123, nett und sprachbegabt :) :respekt:

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:33
von Mati123
Es ist einfach ein cooles Forum, finde ich.

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 15:45
von GrammatikSTERN
ich danke euch beiden für die Mühe! Und ja, das Forum ist wirklich toll & hilfreich :)

Ich habe eure Meinung von Anfang an geteilt, warum ich so unsicher geworden bin, war der folgende Beitrag, den ich beim Googlen entdeckt habe:

http://www.korrekturen.de/forum.pl/md/r ... h-gilt-es/

Ich werde bei mir zwar jetzt ein Komma setzen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht. (Die Mehrheit sieht das aber so, dass da ein Komma hingehört, deshalb schließe ich mich an :) )

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 17:25
von krh
Ich finde dieses Forum auch hervorragend :respekt: :respekt: :respekt: !

Bei dem Beitrag/Link, GrammatikSTERN, glaube ich, dass es einen Unterschied macht, ob «es gilt» oder «gilt es» steht; vgl. die Beispiele unter 5. a. und b.: http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten.

Re: Es gilt, ...?

Verfasst: 20.06.2016, 18:35
von Daniel Schneider
Es scheint wirklich ein wenig kompliziert zu sein:

Das "es" deutet, wie Mati schon schrieb, darauf hin, dass wir es hier mit einem Korrelat/Veweiswort zu tun haben. Für diese Satzkonstellation würde § 75 Absatz 3 zuzutreffen: Wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort abhängt, wird zwingend ein Komma gesetzt.

Genau das ist aber nun die Frage, an der sich die Geister scheiden bzw. zu der verschiedene Meinungen kursieren. Verweist "es" auf die Infinitivgruppe oder nicht? Ein Beispiel aus den Regeln ist z. B. dieses:

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Anita liebt [es], lange auszuschlafen.
Das "es" nimmt hier das Folgende vorweg, es kommt gewissermaßen zu einer Art inhaltlichen Redundanz, das lange Ausschlafen wirft seinen Schatten voraus. Das sieht man, wenn man statt "es" die Bedeutung der Infinitivgruppe einsetzt:

Code: Alles auswählen

Anita liebte [langes Ausschlafen].
Wenn "es" inhaltlich durch die Infinitivgruppe ersetzbar ist, muss man davon ausgehen, dass der Infinitv vom Korrelat abhängt. Übertragen wir das auf das vorliegende Beispiel, bekommen wir aber ein Problem:
[Es] gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen ...

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[Die genaue Prüfung des potenziellen Kooperationspartners] gilt.
Das ergibt keinen Sinn mehr. Die Prüfung soll ja nicht gelten, sondern ein Kooperationspartner soll geprüft werden. Dadurch zeigt sich, dass "es" hier keinen Verweis darstellt, sondern eine andere Aufgabe hat. "Es" hat keine stellvertretende Funktion, sondern ist ein sogenanntes "unpersönliches es", das hier als "es gilt" einen Sachverhalt floskelhaft einleitet, eine allgemein gehaltene Alternative für "das ist wichtig" oder "das muss getan werden" bildet.

Daher passt die Kommaregel aus § 75 Absatz 3 nicht, da eben kein Verweis vorliegt. Dann aber gilt die "Auffang-Kommaregel" gemäß § 75 E2:
In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.
Zumindest nach § 75 hätten wir es hier also mit einem Kann-Komma zu tun; das Komma könnte gesetzt werden, um die Satzstruktur samt Infinitiven besser hervortreten zu lassen, es wäre aber nicht verpflichtend, da keine Missverständnis-Gefahr besteht.

Auf der anderen Seite könnte man auch noch Nebensatzwertigkeit in den Blick nehmen, dann wäre das Komma wieder Pflicht. Unterm Strich würde ich auf ein Komma daher auch nicht verzichten.