Es scheint wirklich ein wenig kompliziert zu sein:
Das "es" deutet, wie Mati schon schrieb, darauf hin, dass wir es hier mit einem Korrelat/Veweiswort zu tun haben. Für diese Satzkonstellation würde
§ 75 Absatz 3 zuzutreffen: Wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort abhängt, wird zwingend ein Komma gesetzt.
Genau das ist aber nun die Frage, an der sich die Geister scheiden bzw. zu der verschiedene Meinungen kursieren. Verweist "es" auf die Infinitivgruppe oder nicht? Ein Beispiel aus den Regeln ist z. B. dieses:
Das "es" nimmt hier das Folgende vorweg, es kommt gewissermaßen zu einer Art inhaltlichen Redundanz, das lange Ausschlafen wirft seinen Schatten voraus. Das sieht man, wenn man statt "es" die Bedeutung der Infinitivgruppe einsetzt:
Wenn "es" inhaltlich durch die Infinitivgruppe ersetzbar ist, muss man davon ausgehen, dass der Infinitv vom Korrelat abhängt. Übertragen wir das auf das vorliegende Beispiel, bekommen wir aber ein Problem:
[Es] gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen ...
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[Die genaue Prüfung des potenziellen Kooperationspartners] gilt.
Das ergibt keinen Sinn mehr. Die Prüfung soll ja nicht gelten, sondern ein Kooperationspartner soll geprüft werden. Dadurch zeigt sich, dass "es" hier keinen Verweis darstellt, sondern eine andere Aufgabe hat. "Es" hat keine stellvertretende Funktion, sondern ist ein sogenanntes "unpersönliches es", das hier als "es gilt" einen Sachverhalt floskelhaft einleitet, eine allgemein gehaltene Alternative für "das ist wichtig" oder "das muss getan werden" bildet.
Daher passt die Kommaregel aus § 75 Absatz 3 nicht, da eben kein Verweis vorliegt. Dann aber gilt die "Auffang-Kommaregel" gemäß
§ 75 E2:
In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.
Zumindest nach § 75 hätten wir es hier also mit einem Kann-Komma zu tun; das Komma könnte gesetzt werden, um die Satzstruktur samt Infinitiven besser hervortreten zu lassen, es wäre aber nicht verpflichtend, da keine Missverständnis-Gefahr besteht.
Auf der anderen Seite könnte man auch noch Nebensatzwertigkeit in den Blick nehmen, dann wäre das Komma wieder Pflicht. Unterm Strich würde ich auf ein Komma daher auch nicht verzichten.