Wenn nach einem Bindestrich ein zusammengesetztes Wort folgt, wie ist dann die Regel, z.B.:
Liest man:
"...Embargo- und Güterkontrollgesetz..."
als:
a) "...Embargokontrollgesetz und Güterkontrollgesetz..."
oder als:
b) "...Embargogesetz und Güterkontrollgesetz..."
?
Grüsse
Willkommen im Forum! Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau, Grammatik, Sprachkritik: hier kann jeder fragen und helfen – auch ohne Anmeldung. Einfach eine neue Frage stellen oder auf „antworten“ klicken und losschreiben! Für erweiterte Funktionen optional registrieren und Mitglied werden.
Bindestrick
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Dafür gibt es keine feste Regel, die Abkürzung ersetzt nicht automatisch den ersten oder letzten Wortbestandteil des Folgewortes. Beide Beispiele könnten daher zutreffend sein und entsprechend gelesen werden.
Wenn die verwendeten Begriffe zu selten sind, so dass keine typische Bedeutung erkennbar ist und dadurch Mehrdeutigkeiten entstehen können, sollte das vollständige Wort ebenfalls mit Bindestrich geschrieben werden, also z. B.:
Bei Embargo- und Güterkontrollgesetz kann man jedoch eher von Variante a) ausgehen, also vom Wort (Embargo-)Kontrollgesetz, da die Begriffsbestandteile bereits miteinander verschmolzen wurden (Kontrolle und Gesetz; der Bestandteil "Güterkontroll" klänge andernfalls eher ungewöhnlich). Wäre Embargogesetz gemeint, müsste also dort eigentlich "Embargo- und Güterkontrollegesetz" stehen.
Wenn die verwendeten Begriffe zu selten sind, so dass keine typische Bedeutung erkennbar ist und dadurch Mehrdeutigkeiten entstehen können, sollte das vollständige Wort ebenfalls mit Bindestrich geschrieben werden, also z. B.:
Code: Alles auswählen
Embargo- und Güter-Kontrollgesetz
bzw.
Embargo- und Güterkontroll-Gesetz
Hallo Daniel Schneider
Vielen Dank für deine Antwort!
Die Variante mit den zusätzlichen Bindestrichen scheint das Problem adäquat zu lösen, danke!
Vielen Dank für deine Antwort!
Die Variante mit den zusätzlichen Bindestrichen scheint das Problem adäquat zu lösen, danke!
Ja das stimmt, ein logisches Argument!Daniel Schneider hat geschrieben: Bei Embargo- und Güterkontrollgesetz kann man jedoch eher von Variante a) ausgehen, also vom Wort (Embargo-)Kontrollgesetz, da die Begriffsbestandteile bereits miteinander verschmolzen wurden (Kontrolle und Gesetz; der Bestandteil "Güterkontroll" klänge andernfalls eher ungewöhnlich). Wäre Embargogesetz gemeint, müsste also dort eigentlich "Embargo- und Güterkontrollegesetz" stehen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 122 Gäste