von Mati123 » 06.08.2016, 13:29
Guten Tag,
im ersten Beispiel ist beides richtig. Das Adjektiv in der ersten Variante des ersten Satzes ist ein Partizipialadjektiv. Das heißt, es wurde aus einer Form eines Verbs erstellt. Das Verb heißt dazugehören. Das Partizip 1 dieses Verbs heißt dazugehörend, man muss die Infinitiv Aktiv Endung -en wegstreichen und durch die Partizip 1 Endung -end ersetzen. Da man das Partizip als Adjektiv benutzt, muss die Adjektivendung dran, im Singular mit Artikel ist es -e, im Plural mit Artikel ist es -en. Also heißt es zusammengesetzt:
die dazugehör-end-en Abbildungen. Das untere Adjektiv ist ein ganz normales Adjektiv mit der ganz normalen Pluralendung -en mit Artikel.
Zum zweiten Satz: Es ist egal, was man dort einsetzt. Nur hat das "das" die Eigenschaft, den Umstand etwas direkter anzusprechen. Das "Es" spricht den Umstand etwas allgemeiner an.
Guten Tag,
im ersten Beispiel ist beides richtig. Das Adjektiv in der ersten Variante des ersten Satzes ist ein Partizipialadjektiv. Das heißt, es wurde aus einer Form eines Verbs erstellt. Das Verb heißt dazugehören. Das Partizip 1 dieses Verbs heißt dazugehörend, man muss die Infinitiv Aktiv Endung -en wegstreichen und durch die Partizip 1 Endung -end ersetzen. Da man das Partizip als Adjektiv benutzt, muss die Adjektivendung dran, im Singular mit Artikel ist es -e, im Plural mit Artikel ist es -en. Also heißt es zusammengesetzt:
die dazugehör-end-en Abbildungen. Das untere Adjektiv ist ein ganz normales Adjektiv mit der ganz normalen Pluralendung -en mit Artikel.
Zum zweiten Satz: Es ist egal, was man dort einsetzt. Nur hat das "das" die Eigenschaft, den Umstand etwas direkter anzusprechen. Das "Es" spricht den Umstand etwas allgemeiner an.