von Gast » 23.11.2022, 11:25
Ich möchte das Wort "Partei" im juristischen Sinne definieren. In einem Wörterbuch lese ich: "Partei ist eine der beiden Gegner eines Rechtsstreits."
Diese Formulierung will ich so nicht übernehmen, da für mich hierbei der Eindruck entsteht, nur eine der beiden Gegner sei Partei, tatsächlich wird aber die andere Seite ebenso Partei bezeichnet.
Kann mir jemand helfen, wie man das in kurzer Form besser formuliert. Die Frage mag einfach sein, für mich leider nicht.
Ich möchte das Wort "Partei" im juristischen Sinne definieren. In einem Wörterbuch lese ich: "Partei ist eine der beiden Gegner eines Rechtsstreits."
Diese Formulierung will ich so nicht übernehmen, da für mich hierbei der Eindruck entsteht, nur eine der beiden Gegner sei Partei, tatsächlich wird aber die andere Seite ebenso Partei bezeichnet.
Kann mir jemand helfen, wie man das in kurzer Form besser formuliert. Die Frage mag einfach sein, für mich leider nicht.