von Daniel Schneider » 24.06.2022, 09:16
Es sieht tatsächlich oft ungewohnt aus, ist aber in dieser Konstellation korrekt. Man kann hier § 85 oder § 88 der Rechtschreibregeln analog anwenden. Im Zusammenspiel von § 92 und § 93 wird die Systematik ebenfalls deutlich. Eine Verdoppelung der Satzzeichen darf es nicht geben, aber wenn Ausrufezeichen oder Fragezeichen im Spiel sind (abweichend zum beinhaltenden Satz, der selbst keine Frage oder Aussage enthält), liegt gerade keine Verdoppelung vor, und dann lässt man den Schlusspunkt des restlichen Satzes nicht entfallen.
So ist es richtig, da das Ausrufezeichen nur bekräftigend für den Teil innnerhalb der Anführungszeichen wirken soll. Entfallen lassen müsste man ein Zeichen nur, wenn Punkt auf Punkt träfe, dann entfiele aber auch die erkennbare Betonung des angeführten Satzes:
Das Beispiel aus § 92, bei dem am Ende kein Satzzeichen steht („Komm bitte“, sagte er, „morgen pünktlich.“), ist hier nicht ganz passend, da dieses Beispiel bereits als wörtliche Rede beginnt, hier jedoch ist die wörtliche Rede eingeschoben. Ein Indiz dafür ist auch, dass in dieser Konstellation im Falle von zwei aufeinandertreffenenden Punkten derjenige innerhalb der Anführungszeichen entfallen würde, nicht der am Ende des Begleitsatzes.
Wenn sowohl Begleitsatz als auch angeführter Satz im Zeichen des Ausrufezeichens stehen sollen, kann es sogar zu einer „Verdoppelung“ der Ausrufezeichen kommen (in Wirklichkeit wird auch hier nicht verdoppelt, jedes erfüllt seine eigene Funktion):
Bei
Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“
würde dem Begleitsatz das abschließende Satzeichen fehlen, der angeführte Teil hinge „in der Luft“.
Es sieht tatsächlich oft ungewohnt aus, ist aber in dieser Konstellation korrekt. Man kann hier § 85 oder § 88 der Rechtschreibregeln analog anwenden. Im Zusammenspiel von § 92 und § 93 wird die Systematik ebenfalls deutlich. Eine Verdoppelung der Satzzeichen darf es nicht geben, aber wenn Ausrufezeichen oder Fragezeichen im Spiel sind (abweichend zum beinhaltenden Satz, der selbst keine Frage oder Aussage enthält), liegt gerade keine Verdoppelung vor, und dann lässt man den Schlusspunkt des restlichen Satzes nicht entfallen.
[code]Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“. [/code]
So ist es richtig, da das Ausrufezeichen nur bekräftigend für den Teil innnerhalb der Anführungszeichen wirken soll. Entfallen lassen müsste man ein Zeichen nur, wenn Punkt auf Punkt träfe, dann entfiele aber auch die erkennbare Betonung des angeführten Satzes:
[code]Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott[.]“. [/code]
Das Beispiel aus § 92, bei dem am Ende kein Satzzeichen steht („Komm bitte“, sagte er, „morgen pünktlich.“), ist hier nicht ganz passend, da dieses Beispiel bereits als wörtliche Rede beginnt, hier jedoch ist die wörtliche Rede eingeschoben. Ein Indiz dafür ist auch, dass in dieser Konstellation im Falle von zwei aufeinandertreffenenden Punkten derjenige innerhalb der Anführungszeichen entfallen würde, nicht der am Ende des Begleitsatzes.
Wenn sowohl Begleitsatz als auch angeführter Satz im Zeichen des Ausrufezeichens stehen sollen, kann es sogar zu einer „Verdoppelung“ der Ausrufezeichen kommen (in Wirklichkeit wird auch hier nicht verdoppelt, jedes erfüllt seine eigene Funktion):
[code]Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“![/code]
Bei
[i]Ihr entglitt ein lautes „O mein Gott!“[/i]
würde dem Begleitsatz das abschließende Satzeichen fehlen, der angeführte Teil hinge „in der Luft“.