von Carsten » 24.11.2020, 12:31
gemäß § 14 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sowohl mit seinem Sondereigentum, als auch mit dem Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise umzugehen, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Muss man ein Komma vor dem "als" setzten? Ich meine eher nicht.
Danke
gemäß § 14 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sowohl mit seinem Sondereigentum[b][size=150],[/size][/b] als auch mit dem Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise umzugehen, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Muss man ein Komma vor dem "als" setzten? Ich meine eher nicht.
Danke