von Gast » 07.09.2019, 23:53
Die Buchstabenkombination <scht+t> ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Davon, dass sie nicht erlaubt sei, ist mir jedoch nichts bekannt. Solange hier die Buchstabenkombination <Scht+e> nicht als »in Deutsch generell nicht erlaubt« bezeichnet wird, dürfte sich das alles noch im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung bewegen.
Die Buchstabenkombination <scht+t> ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Davon, dass sie nicht erlaubt sei, ist mir jedoch nichts bekannt. Solange hier die Buchstabenkombination <Scht+e> nicht als »in Deutsch generell nicht erlaubt« bezeichnet wird, dürfte sich das alles noch im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung bewegen.