Selten liest man in den Medien soviel von Hinrichtungen wie dieser Tage. Stutzig wird man allerdings, wenn manche Zeitungen die Exekutierten unterschiedlich bezeichnen. Die einen schreiben, dass selbige

am Montag gehängt worden

seien. Die anderen berichten, dass

gehenkt werden müsse.

Wer macht da also den Rechtschreibfehler? Niemand. Denn die Existenz von hängen/henken ist nur ein weiterer Beweis für sprachliche Vielfalt und hat auch nichts mit alter oder neuer Rechtschreibung zu tun. Wird jemand durch einen Strang vom Henker hingerichtet, so kann er beides sein: gehenkt oder gehängt. Dabei leitet sich „henken“; von Henker ab. Henken ist zudem das altdeutsche Wort, von dem unser heutiges, allgemeingebräuchliches „hängen“; („ein Bild aufhängen“;) stammt.

Das bringt ein paar Besonderheiten mit sich: Selbstmörder, die sich mit einer Schlinge töten, haben sich nicht „erhenkt“; (da der Henker fehlt), sondern nur erhängt. Weitere sprachliche Kuriosität: als Henker bezeichnet man einen Vollstrecker auch dann, wenn er auf andere Art als mittels eines Stricks tötet. Der so Hingerichtete ist dann aber trotzdem nicht gehenkt, sondern allenfalls gerichtet worden.