Verkehrszeichen BaustelleSeit April dieses Jahres gilt in Deutschland eine neue Straßenverkehrsordnung – die erstmals seit über 30 Jahren auch die Sprache modernisiert. Aus Verkehrsschildern werden Verkehrszeichen, aus dem alltagssprachlichen Gewicht wird die technisch korrekte Masse. Die weitreichendsten Änderungen ergeben sich aber bei der Verwendung maskuliner Begriffe. Die StVO ist nahezu vollständig auf geschlechterneutrale Sprache umgestellt worden. Das ist wörtlich zu nehmen, denn statt einfach die weiblichen Entsprechungen zu ergänzen, vermeidet man geschlechtsbezogene Bezeichnungen stattdessen nun fast vollständig.

Eindeutige Bezeichnungen weichen dadurch umschreibenden Begriffen. Aus dem Fahrzeugführer werden Fahrzeugführende („Wer ein Fahrzeug führt …), aus dem Verkehrsteilnehmer wird „Wer am Verkehr teilnimmt“, aus dem Fußgänger der „zu Fuß Gehende“, der Radfahrer wird zu „Wer ein Rad fährt“. Ganz ohne Konsistenzfehler gelingt die sprachliche Neuordnung jedoch nicht: Polizeibeamte bleiben männlich, auch Schüler und Fußgängerüberwege sind weiterhin wenig geschlechtsneutral und werden nicht etwa zu „den Polizeidienst Ausübenden“, „die Schule Besuchenden“ oder „Wege für zu Fuß Gehende Benutzende“.

Viel Spott musste die neue StVO schon ertragen („Germanistik-Studienabbrecher“), nicht ganz zu Unrecht. Statt lesefreundlicher zu werden, werden die ohnehin schon verklausulierten Paragraphen nun noch verschwurbelter. Allerdings: um mehr Geschlechtergerechtigkeit in die Sprache zu bekommen, ist es dennoch die wohl beste Lösung, für das angedachte Ziel ist die Umsetzung durchaus gelungen. Was wären die Alternativen gewesen? VerkehrsteilnehmerInnen wäre nicht möglich gewesen, da diese Schreibweise nicht den amtlichen Regeln entspricht. Parallel überall die weibliche Form zu nennen oder den Text zu zerhäckseln („Verkehrsteilnehmer/-innen“) hätte Textlänge und Übersichtlichkeit noch stärker beeinflusst und wäre nicht minder verkomplizierend gewesen – hätte also genau das verursacht, was man der Bürokratie sonst immer als Erstes vorwirft. Und Konstrukte wie Verkehrsteilnehmende, Rad Fahrende, Fahrzeugführende hätten stilistisch noch verquerer geklungen.

Geschlechtsneutral zu formulieren geht zwar grammatikalisch oder rechtschreibtechnisch oft schief, doch in der neuen StVO hat man das Problem recht gut gelöst. Kritik hat die neue StVO daher nicht verdient, sondern Anerkennung, dass man sich trotz der Notwendigkeit zur Verwendung umständlicher Sprache für einen gangbaren Weg entschieden hat. „Wer ein Fahrzeug führt“, diese Umschreibung mutet im ersten Augenblick abstrus an als Ersatz für den gewohnten Fahrzeugführer, fügt sich jedoch gut in einen Gesetzestext ein und ist tatsächlich die eleganteste Lösung, wenn man die Geschlechter auch im Straßenverkehr gleichberechtigt ansprechen möchte.

Dass das Verkehrsschild und der Fußgänger nun aus dem Sprachgebrauch verschwinden, davor muss man indes keine Angst haben. Wenn sich die deutsche Alltagssprache an etwas nicht orientiert, dann ist es das Beamtendeutsch der Gesetzestexte. Der Schilderwald bleibt der Schilderwald und wird nicht irgendwann zum Zeichenwald. Gesetzestexte dürfen umständlich klingen und müssen es sogar – in diesem Fall, um politischen Vorgaben gerecht zu werden. Strenggenommen galten die Verkehrsregeln in der Vergangenheit nur für Männer – und das kann doch keine/r ernsthaft gewollt haben.