Nach einer GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehenen Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte wird man einge Taler Einheiten eines gesetzlichen Zahlungsmittels GEZ-Gebühr gesetzlicher Rundfunkgebühren los.*
Dafür bekommt man im dazu passenden Artikel etwas geschenkt:
Ein H zuviel.
* für Details siehe u.a. bei akadamie.de, dobschat.de