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Regel

Verfasst: 14.09.2017, 09:12
von Lolls
Luthers oder Luther's

Re: Regel

Verfasst: 17.09.2017, 17:11
von Daniel Schneider
Wenn möglich ohne, aber wenn's unbedingt sein muss, ist auch die Schreibweise mit Apostroph nicht falsch.

Re: Regel

Verfasst: 18.09.2017, 09:20
von Aracan
So wie ich die Regel verstehe, ist der Apostroph beim deutschen Genitiv nur zulässig, wenn er der Vermeidung von Missverständnissen dient. Im verlinkten Beispiel wäre ohne Apostroph nicht klar, ob das Lokal einem Carlo oder einem Carlos gehört. Diese Gefahr besteht aber bei Luther nicht. Ich glaube daher, dass die Schreibweise "Luther's" nicht regelkonform ist. Oder übersehe ich da was?

Re: Regel

Verfasst: 18.09.2017, 10:50
von Daniel Schneider
Die Regel macht keine derartige Einschränkung. Seit der Rechtschreibreform darf der Apostroph offiziell zur Verdeutlichung der Grundform genutzt werden. Auch wenn dies natürlich besonders dann sinnvoll ist, wenn es zu Missverständnissen kommen könnte, ist das keine Voraussetzung.

Einerseits wäre die erforderliche Verwechslungsgefahr in den Regeln dann angegeben, andererseits lässt es sich auch nicht aus dem Beispiel "Carlo" ableiten, da hier gar keine Verwechslungsgefahr besteht: "Carlos Taverne" kann nur Carlo und nicht Carlos gehören, denn andernfalls müsste zwingend "Carlos' Taverne" geschrieben werden.

Re: Regel

Verfasst: 19.09.2017, 09:16
von Aracan
Hier steigen wir wohl tiefer in die Exegese des Regelwerks ;-)
Denn am Beginn der Apostrophenregel steht ja dieser Satz:
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.
Danach geht die Regel genauer auf die Fälle ein, in denen der Apostroph gesetzt werden muss bzw. kann.
Und ganz am Schluss folgt die "Erläuterung", dass von allen angeführten Fällen
der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines
Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
zu unterscheiden sei.
Kurz gesagt: Erst kommt die Regel, dann alle von der Regel betroffenen Fälle, und dann die Verwendung, die nicht von der Regel abgedeckt ist. Denn der deutsche Genitiv-Apostroph ersetzt ja keine ausgelassenen Buchstaben.
Ich habe daher den Eindruck, dass der Genitiv-Apostroph vom Regelwerk keineswegs pauschal zugelassen wird, ganz im Gegenteil. Mir ist auch rätselhaft, warum dieser Genitiv-Apostroph mit dem Apostroph vor -sch in einen Topf geworfen wird (zu letzterem gibt es ja einen eigenen Paragraphen).