Geschätzte Experten
Wie würdet ihr in einem werblichen Text die hochgestellten Symbole «Trademark» (TM) und Registered Trademark (®) handhaben?
Gibt es irgendwo Regelungen, wie mit diesen Symbolen zu verfahren ist –, ist es am sichersten, sie hochgestellt zu übernehmen?
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüsse
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(Registered) Trademark
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Auch da müsste man erst wieder klären: Um welche Art von Text geht es? Abgesehen davon ist das eher eine rechtliche Frage. Allgemein gesagt: Das R oder TM wird verwendet, um anderen zu zeigen, dass man im Besitz der Markenrechte für den jeweiligen Begriff ist (oder die Lizenz/Berechtigung hat, ihn zu verwenden). Ob man die Kennzeichnung also übernimmt oder nicht, sollte von der rechtlichen Beziehung zum Markeninhaber abhängen.
Normalerweise läuft es folgendermaßen ab:
1) Zwischen der Registrierung und der Eintragung einer Marke vergeht meißtens (sehr) viel Zeit. Du kannst aber direkt nach der Registrierung (aber noch vor der Eintragung) das R-Symbol (®) benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Du diese Marke zwar registriert hast, die Eintragung jedoch noch aussteht.
2) Erst nachdem Deine Marke durch das zuständige Patentamt erfolgreich eingetragen worden ist, darfst Du dann das TM-Symbol benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Deine Marke eingetragen worden ist.
Aus (urheber)rechtlichen Gesichtspunkten ist diese Reihenfolge stets einzuhalten, da Du somit möglichen Markenrechtsverletzungen ausweichen kannst.
1) Zwischen der Registrierung und der Eintragung einer Marke vergeht meißtens (sehr) viel Zeit. Du kannst aber direkt nach der Registrierung (aber noch vor der Eintragung) das R-Symbol (®) benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Du diese Marke zwar registriert hast, die Eintragung jedoch noch aussteht.
2) Erst nachdem Deine Marke durch das zuständige Patentamt erfolgreich eingetragen worden ist, darfst Du dann das TM-Symbol benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Deine Marke eingetragen worden ist.
Aus (urheber)rechtlichen Gesichtspunkten ist diese Reihenfolge stets einzuhalten, da Du somit möglichen Markenrechtsverletzungen ausweichen kannst.
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Wenn, dann umgekehrt, oder? TM = unregistriert, R = registriert.das R-Symbol (®) benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Du diese Marke zwar registriert hast, die Eintragung jedoch noch aussteht.
2) Erst nachdem Deine Marke durch das zuständige Patentamt erfolgreich eingetragen worden ist, darfst Du dann das TM-Symbol benutzen. Damit kommunizierst Du öffentlich, dass Deine Marke eingetragen worden ist.
Ehm, ja klar, habe sie vertauscht, sorry!Daniel Schneider hat geschrieben: Wenn, dann umgekehrt, oder? TM = unregistriert, R = registriert.
Lieber Daniel, lieber ghost
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Nach wie vor erstaunt es mich, dass sich zu dieser Frage – muss man, wenn man ein Unternehmen mit einem solchen R(®)- oder TM-Symbol in einem deutschen Text erwähnt, dieses Symbol zumindest bei der ersten Nennung eins-zu-eins übernehmen – kaum Hinweise finden.
Ich dachte, dass diese Frage im Zusammenhang mit werblichen Texten oft auftritt, und es etliche Empfehlungen gäbe, doch ich habe kaum etwas gefunden.
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Nach wie vor erstaunt es mich, dass sich zu dieser Frage – muss man, wenn man ein Unternehmen mit einem solchen R(®)- oder TM-Symbol in einem deutschen Text erwähnt, dieses Symbol zumindest bei der ersten Nennung eins-zu-eins übernehmen – kaum Hinweise finden.
Ich dachte, dass diese Frage im Zusammenhang mit werblichen Texten oft auftritt, und es etliche Empfehlungen gäbe, doch ich habe kaum etwas gefunden.
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Müssen muss man gar nichts - eher im Gegenteil, aufpassen, dass man das R-Symbol nicht verwendet, wenn man dazu nicht berechtigt ist. Es scheint eher der Irrglaube vorzuherrschen, dass man ein "R-Wort" auch selbst immer so schreiben müsste, wie es der Markeninhaber macht.Nach wie vor erstaunt es mich, dass sich zu dieser Frage – muss man, wenn man ein Unternehmen mit einem solchen R(®)- oder TM-Symbol in einem deutschen Text erwähnt, dieses Symbol zumindest bei der ersten Nennung eins-zu-eins übernehmen
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Coca Cola, Pepsi, Milka
Wenn man selbst Markeninhaber/Berechtigter ist, dann sollte man das Zeichen hingegen bei jedem Vorkommen des Begriffs anbringen, nicht nur beim erstmaligen Vorkommen.
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