Nach einer GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehenen Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte wird man einge Taler Einheiten eines gesetzlichen Zahlungsmittels GEZ-Gebühr gesetzlicher Rundfunkgebühren los.*

Dafür bekommt man im dazu passenden Artikel etwas geschenkt:

Finanzgebahren

Ein H zuviel.

* für Details siehe u.a. bei akadamie.de, dobschat.de